Hinweisgebersystem – Einreichung von Hinweisen

Das korrekte und regelkonforme Verhalten trägt bei der WEINIG Gruppe höchste Priorität und bildet das Fundament unseres Erfolgs. Seriöse Hinweise über Complianceverstöße helfen uns diesen frühzeitig entgegenzuwirken und somit Schäden für die Unternehmen der WEINIG Gruppe, unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner zu reduzieren. Mitarbeiter, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter, Dienstleister und Lieferanten sowie deren Mitarbeiter und Freelancer, Anteilseigner und Mitglieder des Aufsichts-, Leitungs- und Verwaltungsorgans haben jederzeit die Möglichkeit, regelwidriges Verhalten zu melden.

Hierfür stellen wir über mehrere Kanäle die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zur Verfügung. Jede Meldung wird geprüft und konsequent nachgegangen. Hierbei werden die Interessen der hinweisgebenden Personen sowie deren Vertraulichkeit geschützt. Druck auf hinweisgebende Personen oder daraus resultierende Nachteile werden nicht toleriert, sodass diese keine Sanktion für die Abgabe ihres Hinweises zu befürchten haben. Wir halten Sie dazu an, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen. Dieses ermöglicht Ihnen eine anonyme Abgabe Ihres Hinweises und gewährleistet zudem eine vertrauensvolle Kommunikation

Im Folgenden finden Sie die Meldewege, die wir für die Einreichung von Hinweisen eingerichtet haben.

Ungeachtet für welchen Weg Sie sich entscheiden, Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über Ihren Hinweis und auch eine finale Rückmeldung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Alle Hinweise werden zunächst von unserem Dienstleister, der S-CON GmbH & Co. KG aufgenommen und dann anonym an uns weitergeleitet. Wenn Sie S-CON gegenüber ebenfalls anonym bleiben wollen, kann dies nur vollständig über die Nutzung des Hinweisgebersystems im Folgenden gewährleistet werden.

Digitales Hinweisgebersystem

Über das digitale Hinweisgebersystem können mögliche Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien anonym gemeldet werden. Das internetbasierte Hinweisgebersystem steht Ihnen unter:
weinig-351.hinweis.one zur Verfügung.

Zum digitalen Hinweisgebersystem

Telefonische Hinweise

Hinweise können außerdem über die Nutzung einer telefonischen Hotline abgegeben werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag (Feiertage und Wochenenden ausgenommen) von
09:00 Uhr – 16:00 Uhr unter der Rufnummer 0 800 88 44 66 84 erreichbar.

Postalische Hinweise

Alternativ können Hinweise auch per Post eingereicht werden. Hierfür steht ein separates Postfach zur Verfügung, um die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen zu schützen.

S-CON GmbH & Co. KG
Postfach 51 05 28
30635 Hannover

Persönliche Hinweise

Sie können auch im persönlichen Gespräch einen Hinweis einreichen. Dazu können Sie über einen der vorgenannten Meldekanäle einen persönlichen Termin abstimmen.